1 Der Verein bezweckt die Aktivierung der Bevölkerung und die Belebung des Kulturgeschehens in der Gemeinde Glarus Nord.

 

 

2 Er strebt dies an durch die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen zu

Geschichte und Kultur der Gemeinde Glarus Nord, aber auch durch kulturelle Angebote aus Literatur, Kunst, Volksunde, Musik, Theater, Cabaret, Film u.a.m., die zur Unterhaltung und Erbauung beitragen.

 

3Ein besonderes Augenmerk wird auf Aktivitäten gelegt, die die Integration der Dörfer und der verschiedenen Schichten der Bevölkerung in der Gemeinde Glarus Nord fördert und zusammenführt durch dörferübergreifende Anlässe, durch wechselnde Veranstaltungen in den Dörfern und durch den Einbezug von bestehenden oder neuen Vereinen, Organisationen oder Institutionen in den Dörfern.

 

4Anzustreben ist in sporadischen Abständen eine „Kulturlandsgemeinde“, die im Turnus in den Dörfern stattfindet und mit dieser Kommunikationsmöglichkeit lokale Kulturen  pflegt und zusammenführt.

 

5Ebenso soll sporadisch erscheinendes Organ im Stile eines Jahrbuches, einer Chronik oder eines kulturellen Gemeindeblattes geschaffen werden, die den Kulturraum Glarus Nord zusammenfasst und zur Identität der Bevölkerung beiträgt.

 

6Der Verein kann Kultur-, Integrations- oder Förderpreise für besondere Leistungen zur Kultur und Integration in der Gemeinde Glarus Nord an Einzelpersonen oder Gruppen verleihen. Diese sind primär ideellen Charakters. Zur Vorbereitung bestimmt der Verein eine Jury, zur der auch Nichtmitglieder beigezogen werden können. Die definitive Entscheidung obliegt dem Vorstand.